Ja, natürlich. Auf den meisten Rechnungen von SveaWebPay steht ein zu zahlender Mindestbetrag. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung spätestens am Fälligkeitstag bei SveaWebPay eingegangen sein muss, damit die Teilzahlung als gültig anerkannt werden kann. Sie erhalten dann jeweils Mitte des Monats einen Einzahlungsschein zugeschickt, bis der Gesamtbetrag bezahlt ist.